Teilzeitarbeit und Minijobs führen zu geringeren Beiträgen in die Rentenversicherung, was die Rentenhöhe senken kann. Für Minijobs gilt eine besondere Regelung: Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge, es können aber freiwillig Beiträge entrichtet werden, um Rentenansprüche zu sichern.